Einreisebestimmungen Südafrika

Einreisebestimmungen Südafrika

Einreisebestimmungen Südafrika

Seit 1. Juni 2015 gilt in Südafrika folgende Regelung für die Einreise von Minderjährigen:

Personen unter 18 Jahren müssen dann bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde vorweisen. Sofern das Geburtsland keine internationalen Geburtsurkunden ausstellt, muss eine nationale Geburtsurkunde sowie eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache vorgelegt werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden ist beziehungsweise dass eine Einverständniserklärung nicht erforderlich ist. Personen, die mit Minderjährigen reisen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Das Auswärtige Amt rät Reisenden dringend, englischsprachige Erklärungen und Urkunden vorzulegen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, weisen jedoch darauf hin, dass wir generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen geben dürfen. Der Reisende ist verantwortlich sich über aktuelle Einreisebestimmungen zu informieren und diese zu befolgen. Hier hilft die Botschaft der Republik Südafrika gerne weiter, gleiches gilt für das Auswärtige Amt.

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme.

Diese Informationen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt von

TOUCAN Reisen GmbH

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Deutschland

Tel. +49 (40) 2274 8184

web: http://toucan.reisen

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